Das bisherige Fördersystem des KWK-Gesetzes sah einen festen Fördersatz für KWK-Strom aus KWK-Anlagen bis 1.000 kW elektrischer Leistung vor. Im Leistungssegment über 1 MW bis 50 MW musste sich der KWK-Anlagenbetreiber im Rahmen einer Ausschreibung erst einen Förderzuschlag sichern. Mit dem Inkrafttreten des neuen KWKG 2020 wurde diese Grenze zwischen festen Fördersätzen und Ausschreibungspflicht auf